Restauskauf – Allgemeine Geschäftsbedingungen (NIPEFT)
BEDINGUNGEN FÜR DAS RESTKAUFANGEBOT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Restkaufangebot sind Gegenstand und Bestandteil des Restkaufangebots (zusammen mit dem Restkaufangebot die "Vereinbarung"), die auf das im Restkaufangebot angegebene Datum (das "Datum des Inkrafttretens") datiert ist.
Dieser Vertrag wird zwischen dem im Restwert-Kaufangebot genannten Unternehmen oder der dort genannten Person („Verkäufer“) und Nuvei Integrated Payments EFT, Inc. (ehemals Paya EFT, Inc. und ehemals Sage Payment Solutions EFT, Inc.) geschlossen. Nuvei und der Verkäufer können einzeln als„Partei“ und gemeinsam als„Parteien“ bezeichnet werden. Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben dieselbe Bedeutung, die diesen Begriffen in der Wiederverkäufervereinbarung (wie unten definiert) zugewiesen wird.
IN ANBETRACHT DESSEN, dass Nuvei und der Verkäufer Vertragsparteien jener bestimmten ISO-Marketingvereinbarung bzw. des Reseller-Vertrags (oder wie anderweitig im Angebot zum Residual-Buy-Out-Vertrag definiert) (der„Reseller-Vertrag“) sind, in deren Rahmen Nuvei sich bereit erklärt hat, dem Verkäufer eine Vergütung auf Basis der Umsätze von vermittelten Händlern zu zahlen, und zwar im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gemäß dem Reseller-Vertrag erbrachten Marketingdienstleistungen.
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Verkäufer gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen seinen gesamten ungeteilten Anteil an und seine Rechte aus der Wiederverkäufervereinbarung, einschließlich der Residuale (wie unten definiert), die sich aus den vom Verkäufer im Rahmen der Wiederverkäufervereinbarung an Nuvei erfolgten Vermittlungen ergeben (das„Händlerportfolio“), einschließlich sowohl aktiver als auch inaktiver Händler, verkaufen möchte und Nuvei diese erwerben möchte;
Daher vereinbaren die Vertragsparteien gegen eine angemessene und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt wird, Folgendes:
1. Erwerb von Restbeträgen und des Händlerportfolios. Zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und vorbehaltlich der darin enthaltenen Bestimmungen sowie mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens verpflichtet sich der Verkäufer, ohne weitere Maßnahmen seinerseits, alle Restbeträge und das Händlerportfolio unwiderruflich an Nuvei zu verkaufen, abzutreten und zu übertragen, frei von allen Pfandrechten, Hypotheken, Belastungen, Sicherungsrechten, Ansprüchen und Hindernissen (zusammenfassend„Pfandrechte“), und Nuvei erklärt sich bereit, alle Rechte, Titel und Anteile des Verkäufers an allen Zahlungen, die dem Verkäufer gemäß der Wiederverkäufervereinbarung (in der geänderten Fassung) für alle vom Verkäufer geworbenen Händler zustehen, zusammen mit jeglicher anderen Vergütung oder Zahlungen, die Nuvei dem Verkäufer gemäß der Wiederverkäufervereinbarung für alle Händlertransaktionen, oder anfallenden Händlergebühren, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens entstanden sind, unabhängig davon, ob sie bereits bestehen oder erst künftig entstehen (zusammenfassend die„Restbeträge“) und im Händlerportfolio enthalten sind. Das Händlerportfolio umfasst (a) alle Rechte, Ansprüche und Anteile jeglicher Art, die der Verkäufer jetzt und in Zukunft an allen Forderungen und Zahlungen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vergütungen oder Zahlungen für Vermittlungen im Rahmen des Reseller-Vertrags, sowie das Recht auf den Erhalt aller von oder im Namen der Händler zu zahlenden Gebühren (einschließlich Restbeträge) und (b) alle Rechte, Ansprüche und Interessen jeglicher Art, die der Verkäufer jetzt und in Zukunft an den von ihm an Nuvei vermittelten Händlern hat. Der Verkäufer wird jederzeit nach dem Datum des Inkrafttretens und ohne weitere Gegenleistung solche weiteren Abtretungs-, Übertragungs- oder Übernahmeurkunden ausstellen und aushändigen sowie alle weiteren Maßnahmen ergreifen, die die andere Partei vernünftigerweise verlangen kann, um die Restbeträge zugunsten von Nuvei wirksamer zu übertragen, in Besitz zu nehmen oder einzutragen. Der Verkäufer wird Nuvei unverzüglich über jede Änderung, jeden Umstand oder jedes Ereignis informieren, das den Verkäufer daran hindern könnte, seinen jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Zur Klarstellung: Diese Abfindungsvereinbarung stellt eine Pauschalzahlung zur Beendigung eines Geschäftsvertrags und zur Beendigung des Rechts des Verkäufers auf den Erhalt der damit verbundenen Restbeträge dar.
2. Kaufpreis. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen vereinbaren Nuvei und der Verkäufer, dass Nuvei dem Verkäufer eine Vorauszahlung in Höhe des im Angebot zum Rückkauf der Restanteile angegebenen Preises („Kaufpreis“) leistet. Der Verkäufer erkennt an, dass Nuvei berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, eine UCC-1-Finanzierungserklärung einzureichen, die den Verkauf der Restbeträge gemäß dem Uniform Commercial Code belegt. Dieser Abschnitt 2 enthält die vollständige Gegenleistung sowie die alleinigen Verpflichtungen von Nuvei hinsichtlich Zahlungen und Entschädigungen im Rahmen dieser Kaufvereinbarung für die Restbeträge und das Händlerportfolio.
3. Veröffentlichung.
a. Nuvei wird hiermit endgültig von jeglicher Verpflichtung zur Zahlung von Restbeträgen an den Verkäufer befreit und für immer entbunden.
b. Der Verkäufer stellt Nuvei und seine verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Übertragungsempfänger, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragte, unabhängigen Auftragnehmer und Rechtsanwälte von allen Ansprüchen oder Klagegründen frei, die sich aus Transaktionen, Vorkommnissen oder Ereignissen ergeben, die zur Aushandlung dieser Vereinbarung geführt haben, sowie von Schäden, Gebühren, Kosten, Forderungen, Ausgaben, Rechte, Aufrechnungen, Rückforderungen, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, seien sie direkt oder abgeleitet, direkt oder indirekt, bekannt oder unbekannt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung im Rahmen des Wiederverkäufervertrags bestehen.
4. Ausgeschlossene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Nuvei erklärt sich ausdrücklich nicht damit einverstanden und ist unter keinen Umständen verpflichtet, Verbindlichkeiten des Verkäufers oder seiner Auftraggeber oder verbundenen Unternehmen zu begleichen, zu erfüllen oder zu übernehmen, und keiner der Restbetreiber haftet oder wird haftbar für Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Aufwendungen oder Zusagen des Verkäufers oder seiner Auftraggeber oder verbundenen Unternehmen jeglicher Art, seien sie aufgelaufen oder bedingt, verbucht oder nicht verbucht, bekannt oder unbekannt.
5. Zusicherungen und Gewährleistungen. Als wesentlicher Anreiz für Nuvei zum Abschluss dieses Vertrags und in dem Bewusstsein, dass Nuvei sich darauf verlässt, gibt der Verkäufer gegenüber Nuvei folgende Zusicherungen und Gewährleistungen ab:
a. Der Verkäufer verfügt über ein einwandfreies und unbelastetes Eigentumsrecht an den Restwerten, das frei von jeglichen Pfandrechten ist, und dem Verkäufer sind keine Ansprüche oder angeblichen Ansprüche Dritter auf die gesamten oder einen Teil der Restwerte bekannt, noch hat er diesbezüglich eine Mitteilung erhalten.
b. Dem Verkäufer liegt weder schriftlich noch mündlich eine Mitteilung vor, dass einer der Händler beabsichtigt, die Dienste von Nuvei nicht mehr in Anspruch zu nehmen oder einen Vertrag mit Nuvei nicht zu verlängern.
c. Der Verkäufer ist nach den Gesetzen seines Gründungsstaates ordnungsgemäß gegründet, rechtsgültig und voll geschäftsfähig und ist befugt, sein Eigentum und Vermögen zu besitzen sowie seine Geschäftstätigkeit in der derzeitigen Form auszuüben. Der Verkäufer ist geschäftsfähig und voll geschäftsfähig in den Staaten, in denen für die Geschäftstätigkeit des Verkäufers eine entsprechende Qualifikation erforderlich ist. Der Verkäufer ist befugt und ermächtigt, alle seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen, die Restbestände zu verkaufen sowie alle seine Verpflichtungen aus allen Vereinbarungen, die von ihm im Zusammenhang mit den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen zu unterzeichnen und zu übergeben sind, zu erfüllen. Die Unterzeichnung, Aushändigung und Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Verkäufer steht nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen, Bedingungen oder Vorschriften der für den Verkäufer maßgeblichen Dokumente und führt auch nicht zu einem Verstoß oder einer Nichterfüllung derselben. Die Unterzeichnung, Aushändigung und Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Verkäufer verstößt nicht gegen eine Bestimmung von Hypotheken, Mietverträgen, Vereinbarungen, Urkunden, Anordnungen, Lizenzen, Schiedssprüchen, Urteilen oder Beschlüssen, an denen der Verkäufer beteiligt ist oder die die Restwerte betreffen, und führt auch nicht zur vorzeitigen Fälligkeit einer Verpflichtung daraus; ebenso wenig wird die Durchführung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen einen solchen Verstoß oder eine solche vorzeitige Fälligkeit bewirken. Diese Vereinbarung stellt eine gültige und verbindliche Verpflichtung des Verkäufers dar, und die anderen Vereinbarungen, die vom Verkäufer unterzeichnet und ausgehändigt werden, stellen nach ihrer Unterzeichnung und Aushändigung ebenfalls gültige und verbindliche Verpflichtungen des Verkäufers dar, die gemäß ihren Bestimmungen gegen den Verkäufer durchsetzbar sind.
d. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Provisionen, Folgevergütungen oder sonstige Vergütungen an Vermittler, Vertreter, Unter-ISOs oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit den Folgevergütungen oder den Händlern zu zahlen, noch hat der Verkäufer irgendwelche Zusagen gemacht oder Handlungen vorgenommen, die eine Verpflichtung gegenüber anderen Personen als sich selbst hinsichtlich von Vermittlungs-, Vermittlungs- oder ähnlichen Gebühren oder Provisionen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den darin vorgesehenen Transaktionen begründen würden.
6. Fortbestand von Gewährleistungen und Zusicherungen. Alle von den Parteien in dieser Vereinbarung abgegebenen Gewährleistungen und Zusicherungen bleiben auch nach dem Vertragsabschluss bestehen, behalten ihre Gültigkeit und Wirksamkeit und können unabhängig von sonstigen Informationen oder Untersuchungen oder Nachforschungen, die von oder im Namen der Partei, an die die Gewährleistung oder Zusicherung gerichtet ist, durchgeführt werden, geltend gemacht werden.
7. Abwerbeverbot.
a. Während des Zeitraums, der mit dem Datum des Inkrafttretens beginnt und sich über die folgenden zehn (10) Jahre erstreckt, dürfen der Verkäufer und seine Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Auftraggeber, Vertreter und verbundenen Unternehmen (i) weder direkt noch indirekt Händler anwerben, rekrutieren oder beraten, um Zahlungskartenabwicklung und damit verbundene Dienstleistungen oder ähnliche Dienstleistungen oder Produkte zu vermarkten, zu bewerben, zu verkaufen oder anzubieten, die direkt oder indirekt mit den von Nuvei für Händler erbrachten Dienstleistungen konkurrieren, unabhängig vom Standort der Händler, oder (ii) bestehende Geschäftsbeziehungen – vertraglicher oder sonstiger Art – zwischen Nuvei und Händlern, potenziellen oder zukünftigen Kunden oder Händlern, Vertretern oder Mitarbeitern von Nuvei stören, unterbrechen oder zu unterbrechen versuchen, oder Beziehungen, aufgrund derer Nuvei Einnahmen in Bezug auf Händler erzielt, erzielen wird oder erzielen könnte.
b. Der Verkäufer verpflichtet sich, während eines Zeitraums von zehn (10) Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens zu keinem Zeitpunkt, weder direkt noch indirekt, Wissen oder Informationen in Bezug auf Angelegenheiten, die die Händler oder die Restbeträge betreffen oder damit in Zusammenhang stehen, an Personen, Firmen, Vereinigungen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften (mit Ausnahme seiner Buchhalter oder Rechtsanwälte) weiterzugeben, bereitzustellen, preiszugeben oder offenzulegen, Kenntnisse oder Informationen über Angelegenheiten, die die Händler oder die Restbeträge betreffen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kopien oder Originale von Informationen, die Nuvei zur Verfügung gestellt wurden, oder die Namen und Kontaktdaten der Händler. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, die Bestimmungen dieser Vereinbarung und die Informationen über die hierin beschriebenen Transaktionen vertraulich zu behandeln und die Bedingungen dieser Transaktion in keiner Weise an Dritte weiterzugeben, außer an seine Eigentümer, Kreditgeber, verbundenen Unternehmen, Buchhalter oder Rechtsanwälte, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Nuvei.
c. Der Verkäufer verpflichtet sich und erklärt sich damit einverstanden, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung weder der Verkäufer noch eines seiner verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Vertreter oder Untervertreter (einzeln eine„beschränkte Partei“und gemeinsam die„beschränkten Parteien“) einen geworbenen Händler direkt oder indirekt zum Zweck der Erbringung oder Inanspruchnahme von Transaktionsabwicklungsdiensten und anderen damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen, die von Nuvei und seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden (die„Händlerservices“), ansprechen oder kontaktieren wird. Sollte ein Händlerportfolio während der Laufzeit dieser Vereinbarung Kontakt aufnehmen oder versuchen, Kontakt aufzunehmen, oder eine der eingeschränkten Parteien beauftragen oder versuchen, eine der eingeschränkten Parteien zu beauftragen, um direkt oder indirekt Händlerdienstleistungen zu erbringen oder in Anspruch zu nehmen, werden diese eingeschränkten Parteien das betreffende Händlerportfolio darüber informieren, dass es dieser eingeschränkten Partei vertraglich untersagt ist, Verträge abzuschließen, Aufträge zu erteilen oder eine Geschäftsbeziehung mit dem betreffenden Händlerportfolio einzugehen, indem sie wie folgt antworten:
„Gemäß den Bestimmungen unserer Vereinbarung mit Nuvei ist es unserem Unternehmen vertraglich untersagt, mit dir über eine Geschäftsbeziehung zu sprechen.“
d. Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung sowie im Rahmen dieses Abschnitts 7 „Abwerbeverbot“ beabsichtigen nicht, dass dieser Abschnitt einer anderen Person als dem Verkäufer und Nuvei zugutekommt oder für diese oder in deren Namen Rechte oder Klagegründe begründet.
e. Verstößt der Verkäufer gegen diesen Abschnitt 7 und reduziert ein Händler infolge dieses Verstoßes den Umfang der von Nuvei bezogenen Dienstleistungen, schuldet der Verkäufer Nuvei eine Gebühr in Höhe von: (i) 48 multipliziert mit (ii) dem Durchschnitt aller Beträge, die Nuvei diesen Händlern in Rechnung gestellt hat, abzüglich Interchange-Gebühren und Umlagen, auf den monatlichen Abrechnungen jedes Händlers für die drei (3) Monate unmittelbar vor der Reduzierung des Umfangs der von Nuvei bezogenen Dienstleistungen durch den jeweiligen Händler; dieser Betrag kann nach alleinigem Ermessen von Nuvei mit etwaigen Beträgen verrechnet werden, die dem Verkäufer gemäß dem Wiederverkäufervertrag oder anderweitig zustehen.
8. Vertraulichkeit. Sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, verpflichtet sich der Verkäufer, während eines Zeitraums von zehn (10) Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens zu keinem Zeitpunkt freiwillig, weder direkt noch indirekt, Kenntnisse oder Informationen in Bezug auf Angelegenheiten, die die Händler oder die Residualeinkünfte betreffen oder damit in Zusammenhang stehen, an Personen, Firmen, Vereinigungen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften weiterzugeben, zu übermitteln, oder offenlegt, außer gegenüber seinen Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten, und zwar in Bezug auf Angelegenheiten, die die Händler oder die Restbeträge betreffen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kopien oder Originale von Informationen, die Nuvei zur Verfügung gestellt wurden, oder die Namen und Kontaktdaten der Händler. Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien, die Bestimmungen dieser Vereinbarung und die Informationen bezüglich der hierin beschriebenen Transaktionen vertraulich zu behandeln und die Bedingungen dieser Transaktion in keiner Weise an Dritte weiterzugeben, außer an ihre Eigentümer, Kreditgeber, verbundenen Unternehmen, Buchhalter oder Rechtsanwälte, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei; vorausgesetzt, dass jede Partei die Bedingungen dieser Vereinbarung offenlegen darf, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist und zum Zwecke der Durchsetzung dieser Vereinbarung erforderlich ist.
9. Freistellung; Aufrechnung. Der Verkäufer verpflichtet sich hiermit, Nuvei, seine verbundenen Unternehmen, deren jeweilige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Berater und Beauftragte (jeweils eine„von Nuvei freigestellte Person“) zu entschädigen und jede von Nuvei freigestellte Person gegen alle Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten oder Aufwendungen zu verteidigen und schadlos zu halten, die ihr aufgrund eines Verstoßes gegen eine hierunter gemachte Vereinbarung, Zusicherung oder Gewährleistung oder aufgrund einer hierin nicht ausdrücklich übernommenen Haftung des Verkäufers entstehen könnten. Zusätzlich zu allen anderen durch diese Vereinbarung zulässigen Rechtsbehelfen hat Nuvei das Recht, alle Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber Nuvei aus dieser Vereinbarung mit allen Zahlungen zu verrechnen, die Nuvei oder seine verbundenen Unternehmen dem Verkäufer aus einer Vereinbarung schulden, an der der Verkäufer beteiligt ist. Zur Klarstellung: Die hierin enthaltenen Freistellungsverpflichtungen ergänzen die in der Wiederverkäufervereinbarung festgelegten Verpflichtungen und ersetzen diese nicht.
10. Mitteilungen. Alle erforderlichen Mitteilungen oder Aufforderungen müssen schriftlich erfolgen und persönlich übergeben, per E-Mail versandt oder per Einschreiben (portofrei) an die unten angegebene Adresse oder an eine von den Parteien im Folgenden festgelegte Ersatzadresse gesendet werden. Eine Mitteilung gilt als zugestellt am Tag der Zustellung oder am Tag des E-Mail-Versands, sofern diese Zustellung schriftlich nachgewiesen wird.
An Nuvei:
Adresse: 1375 N Scottsdale Rd.
Suite 400
Scottsdale, Arizona 85257
E-Mail: Legal.NA@Nuvei.com
ANBIETER:
Adresse: an die im Restkaufangebot oder im Wiederverkäufervertrag angegebene Adresse.
E-Mail: an die im Rückkaufangebot oder im Wiederverkäufervertrag angegebene E-Mail-Adresse.
11. Steuern. Alle Umsatz- oder Übertragungssteuern, einschließlich Aktienübertragungssteuern, Gebühren für die Eintragung von Urkunden, Grunderwerbsteuern und Verbrauchssteuern, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss der hierin vorgesehenen Transaktionen ergeben, gehen zu Lasten des Verkäufers.
12. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Delaware, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen, die die Anwendung des Rechts einer anderen Rechtsordnung vorschreiben würden.
13. VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN. SOFERN IN ABSCHNITT 12 DIESER VEREINBARUNG NICHTS ANDERES FESTGELEGT IST, SIND ALLE STREITIGKEITEN ODER ANSPRÜCHE ZWISCHEN DEN PARTEIEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, DURCH EIN VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN IM BUNDESSTAAT DELAWARE GEMÄSS DEN GELTENDEN REGELN UND PRAKTIKEN DER AMERICAN ARBITRATION ASSOCIATION FÜR HANDELSARBITRAGEN . EIN EINZIGER SCHIEDSRICHTER ERSTELLT EINE SCHRIFTLICHE FESTSTELLUNG DER TATSACHEN UND RECHTSFOLGERUNGEN. ES WIRD VEREINBART, DASS DIE SCHRIFTLICHE ENTSCHEIDUNG DES SCHIEDSRICHTERS GÜLTIG UND VERBINDLICH IST; VORAUSGESETZT JEDOCH, DASS DIE PARTEIEN VEREINBAREN, DASS DER SCHIEDSRICHTER NICHT BEFUGT IST, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN EINE PARTEI ZU VERHÄNGEN. JEDE DER PARTEIEN STIMMT FERNER ZU, DASS SIE SICH NICHT AN EINER SAMMELKLAGE ODER EINEM SAMMELSCHIEDSVERFAHREN BETEILIGEN UND KEINE SAMMELKLAGE ODER KEIN SAMMELSCHIEDSVERFAHREN GEGEN DIE ANDERE PARTEI EINLEITEN WIRD.
14. Gesamte Vereinbarung; Verbindlichkeit; Salvatorische Klausel. Diese Vereinbarung sowie die darin genannten Urkunden und Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle zuvor von den Parteien oder einer der Parteien getroffenen Zusagen, Vereinbarungen, Absichtserklärungen, Memoranden oder Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist nach ihrer vollständigen Unterzeichnung für die Vertragsparteien, ihre Erben, Rechtsnachfolger, Testamentsvollstrecker und Abtretungsempfänger verbindlich. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die nicht durchsetzbar ist, ist im Umfang dieses Verbots oder dieser Undurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch ungültig werden, und ein solches Verbot oder eine solche Undurchsetzbarkeit in einer Rechtsordnung macht diese Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung nicht ungültig oder undurchsetzbar.
15. Verzicht, Änderung oder Ergänzung. Nuvei behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit nach einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen. Jede solche Änderung, Anpassung oder Ergänzung tritt in Kraft, sobald sie auf der Nuvei-Website oder dieser Landingpage veröffentlicht wird.
Auf dieser Seite
Bist du bereit, überall zu wachsen?
Starte mit Nuvei – der Wachstumsinfrastruktur für jede Zahlung, überall. Ein intelligentes System, das auf Skalierbarkeit ausgelegt ist.