Entwicklungsfonds - Bedingungen
Entwicklungsfonds-Programm - Go-to-Market-Vorschlagsvereinbarung
Diese Vereinbarung über das Development Funds Program - Go-to-Market-Proposal (die "Vereinbarung"), datiert auf das Datum der Unterzeichnung durch Nuvei (das "Datum des Inkrafttretens"), wird zwischen der auf dem Go-to-Market-Proposal-Formular aufgeführten Einrichtung ("Anbieter") und Nuvei Technologies, Inc. geschlossen, einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware mit Sitz in 1375 N. Scottsdale Rd., Suite 400, Scottsdale, Arizona, 85257 ("Nuvei" und zusammen mit dem Anbieter manchmal einzeln als "Partei" und gemeinsam als die "Parteien" bezeichnet).
Der Provider ist in der Durchführung von Marketingkampagnen für Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen tätig ("Marketingdienstleistungen");
Nuvei ist ein Fintech-Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Zahlungsabwicklung anbietet; und
IN DER ERWÄGUNG, dass die Parteien hiermit die Bedingungen für das Angebot von Marketingdienstleistungen festlegen wollen, die in dem von Nuvei in einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien vereinbarten Umfang vom Anbieter für Nuvei erbracht werden.
JETZT, DAMIT, in Anbetracht der hier dargelegten gegenseitigen Verpflichtungen, Bedingungen und Konditionen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:
1.laufzeit:Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens bis zum früheren Zeitpunkt: (a) zwölf (12) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens oder (b) bis zur Beendigung dieser Vereinbarung wie in diesem Abschnitt beschrieben (die "Anfangslaufzeit"). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um weitere zwölf (12) Monate (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit" und zusammen mit der Erstlaufzeit die "Laufzeit"), es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende der laufenden Laufzeit schriftlich. Nuvei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und ohne Vertragsstrafe kündigen, indem es den Anbieter schriftlich benachrichtigt.
2. dieMarketingvorschläge.
2.1Form des Angebots. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, legt der Anbieter Nuvei ein oder mehrere Angebote für Marketingdienstleistungen (jeweils ein "Angebot") in der als Anhang A beigefügten Form (das "Angebotsformular") vor, die für jedes Angebot Folgendes enthalten müssen: (i) einen Namen für die vorgeschlagene Marketingkampagne; (ii) eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen Marketingdienstleistungen; (iii) das Format, in dem die Marketingdienstleistungen an Dritte erbracht werden sollen; (iv) eine Beschreibung des Zeitplans oder der Häufigkeit, mit der die Marketingdienstleistungen erbracht werden sollen; und (v) eine Garantie für die Investitionsrendite auf der Grundlage der im Angebotsformular angegebenen Kennzahlen ("erwarteter ROI"), die durch die im Angebot dargelegten Marketingdienstleistungen erzielt wird. Alle Kennzahlen zur Berechnung des erwarteten ROI im Zusammenhang mit den Marketingdienstleistungen müssen im Angebotsformular angegeben werden, und nur die darin enthaltenen Optionen sind zulässig.
2.2Annahme des Vorschlags. Nuvei ist in keinem Fall verpflichtet, ein Angebot anzunehmen, und es liegt im Ermessen von Nuvei, alle Angebote abzulehnen. Nimmt Nuvei die Bedingungen eines Angebots an (das "Angenommene Angebot"), erstellt Nuvei eine schriftliche Vereinbarung über Marketingdienstleistungen (die "Vereinbarung über Marketingdienstleistungen"), in der die Bedingungen des Angenommenen Angebots sowie weitere von Nuvei geforderte Bedingungen für die Marketingdienstleistungen festgelegt sind, und die Parteien schließen diese ab. Wenn die Parteien keine Marketingdienstleistungsvereinbarung abschließen, ist das Angenommene Angebot ungültig und ohne Wirkung.
2.3Keine Befugnis. UmZweifel auszuschließen, legt diese Vereinbarung die Bedingungen für die Angebote fest. Mit dieser Vereinbarung soll dem Anbieter nicht die Erlaubnis erteilt werden, Marketingdienstleistungen im Namen von Nuvei zu erbringen, Namen, Logos, Marken, das Bildnis oder geistiges Eigentum von Nuvei zu verwenden oder an Dritte zu vermarkten. Der Anbieter stellt sicher, dass er im Rahmen dieser Vereinbarung keine der vorgenannten Handlungen vornimmt.
3.keine Geldzahlung. Die Parteien vereinbaren, dass im Rahmen dieser Vereinbarung keine Geldzahlung vorgesehen ist. Alle Zahlungen als Gegenleistung für die Marketingdienstleistungen, ob in Form eines Rückerstattungsfonds oder auf andere Weise, werden in der Marketingdienstleistungsvereinbarung vereinbart und festgelegt, falls und wenn die Parteien die Marketingdienstleistungsvereinbarung abschließen.
4.vertraulichkeit. Während der Vertragslaufzeit kann jede Partei (als "offenlegende Partei") der anderen Partei (als "empfangende Partei") von Zeit zu Zeit Informationen über ihre geschäftlichen Angelegenheiten und Dienstleistungen, vertrauliche Informationen und Materialien, die geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen Dritter und andere sensible oder geschützte Informationen umfassen oder sich darauf beziehen, sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder Medien offenlegen oder zur Verfügung stellen, unabhängig davon, ob sie als "vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert sind (zusammenfassend "vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung: (a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich und bekannt sind oder werden, es sei denn, sie sind direkt oder indirekt auf eine Verletzung dieses Abschnitts 4 durch die empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter zurückzuführen; (b) der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einer dritten Quelle zugänglich sind oder werden, vorausgesetzt, dass es dieser dritten Partei nicht untersagt ist und war, diese vertraulichen Informationen offenzulegen; (c) der empfangenden Partei oder ihren Vertretern bekannt waren oder sich in ihrem Besitz befanden, bevor sie von der offenlegenden Partei oder in ihrem Namen offengelegt wurden; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder werden, ohne dass sie ganz oder teilweise auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Bezug nimmt oder diese verwendet. Die empfangende Partei ist verpflichtet, während der Zeit, in der sie über diese vertraulichen Informationen verfügt, (x) die vertraulichen Informationen zu schützen und zu sichern: (x) die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen und zu wahren, mit der die empfangende Partei ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützen würde, auf keinen Fall jedoch mit weniger als einem wirtschaftlich angemessenen Maß an Sorgfalt; (y) die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke zu verwenden oder deren Zugriff oder Verwendung zuzulassen, als für die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung; (z) die vertraulichen Informationen nicht an andere Personen weitergeben, außer an die Vertreter der empfangenden Partei, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, um die empfangende Partei bei der Ausübung ihrer Rechte oder der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zu unterstützen oder in ihrem Namen zu handeln. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie dazu verpflichtet ist: (i) nach geltendem Recht; (ii) durch eine gültige Anordnung eines Gerichts oder einer zuständigen Regierungsbehörde; oder (iii) aufgrund einer gültigen Anfrage einer Regulierungsbehörde, aber in jedem der Fälle (i)-(iii) wird die empfangende Partei, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, die offenlegende Partei in angemessener Weise im Voraus über eine solche Offenlegung informieren und angemessene Unterstützung leisten, um sich der Offenlegung dieser Informationen zu widersetzen oder sie einzuschränken, u.a. durch die Beantragung einer Schutz- oder Unterlassungsverfügung, einer vertraulichen Behandlung oder anderer rechtlicher oder kommerzieller Schutzmaßnahmen, die unter den gegebenen Umständen möglich sind. Die empfangende Partei ist für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt 4 verantwortlich, der von einem ihrer Vertreter/innen verursacht wird. Bei Ablauf oder früherer Beendigung dieser Vereinbarung/zu jedem Zeitpunkt während oder nach der Laufzeit sind die empfangende Partei und ihre Vertreter/innen auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und Kopien davon, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten haben, unverzüglich zurückzugeben/zu vernichten. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für den eingeschränkten Zweck und in dem Umfang aufbewahren, wie es für die Einhaltung des geltenden Rechts erforderlich ist; oder sie kann sie als Archivkopien auf den Disaster-Recovery- und/oder IT-Backup-Systemen der empfangenden Partei aufbewahren, wobei diese Kopien nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen und nach dem normalen Ablauf der Sicherungsdateien der empfangenden Partei vernichtet werden müssen. Die empfangende Partei ist weiterhin verpflichtet, die Vertraulichkeitsbestimmungen der Vereinbarung in Bezug auf alle aufbewahrten vertraulichen Informationen einzuhalten.
5.haftungsbeschränkung. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET NUVEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUSTE, UMSATZVERLUSTE, ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, RUFSCHÄDIGUNG ODER GESCHÄFTSWERTVERLUSTE), UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE SOLCHE HAFTUNG AUF VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, VERLETZUNG DER GARANTIE ODER EINER ANDEREN THEORIE BERUHT.
6.schadensersatz. Der Anbieter entschädigt, verteidigt und hält Nuvei und seine verbundenen Unternehmen sowie seine und ihre jeweiligen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Bevollmächtigten schadlos von allen Ansprüchen, Urteilen, Schäden, Verbindlichkeiten, Vergleichen, Verlusten, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Auslagen, die sich aus einem Verstoß oder einem angeblichen Verstoß des Anbieters gegen eine seiner Zusicherungen, Garantien oder anderen Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung ergeben oder damit zusammenhängen.
7.Sonstiges.
7.1 Der Anbieter darf seine Rechte nicht abtreten oder anderweitig übertragen und seine Verpflichtungen oder Leistungen aus dieser Vereinbarung nicht delegieren, untervergeben oder anderweitig übertragen. Jede angebliche Abtretung, Delegation oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt 7.1 verstößt, ist nichtig. Nuvei kann alle oder einige seiner Rechte frei abtreten oder übertragen oder alle oder einige seiner Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung delegieren oder anderweitig übertragen. Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.
7.2 Die Vereinbarung und ihre Auslegung unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware, ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Grundsätze, die nicht das materielle Recht von Delaware anwenden. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass die Staats- oder Bundesgerichte in Arizona die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), und dass die Parteien hiermit zustimmen, sich der persönlichen und sachlichen Zuständigkeit dieser Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, immer vorausgesetzt, dass Nuvei für die Vollstreckung eines Urteils in Bezug auf eine Vereinbarung nicht auf den Gerichtsstand Arizona beschränkt ist und das Recht hat, die betreffende Klage in jeder Gerichtsbarkeit zu erheben, in der der Provider seinen Sitz hat oder über Vermögenswerte verfügt.
7.3 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem/einer bevollmächtigten Vertreter/in jeder Partei unterzeichnet wird. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung und führt nicht dazu, dass diese Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist.
7.4 Die Parteien vereinbaren, dass alle Verpflichtungen und Pflichten, die ihrer Natur nach als überdauernd ausgelegt werden sollten, das Auslaufen oder eine frühere Beendigung dieser Vereinbarung überdauern. Um Zweifel auszuschließen, überdauern die Abschnitte 4, 5, 6 und 7 das Auslaufen oder eine frühere Beendigung der vorliegenden Vereinbarung.
7.5 Diese Vereinbarung kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, von denen jedes als Original gilt, die aber alle zusammen eine einzige Urkunde darstellen. Jede Partei kann diese Vereinbarung auf elektronischem Wege unterzeichnen (einschließlich der Unterzeichnung oder Übergabe), wobei diese Form der Unterzeichnung (einschließlich der Unterzeichnung oder Übergabe) für alle Zwecke so behandelt wird, als ob eine Originalunterschrift persönlich angebracht oder übergeben worden wäre.
7.6 Alle Mitteilungen und Aufforderungen erfolgen schriftlich und werden persönlich übergeben, per E-Mail versandt oder per Einschreiben mit Rückschein an die unten angegebene Adresse geschickt, oder an die Adresse, die die Parteien im Folgenden angeben. Die Mitteilung gilt am Tag der Zustellung oder am Tag der E-Mail als zugegangen, sofern ein schriftlicher Nachweis über die Zustellung vorliegt.
NUVEI:
Adresse: 1375 N Scottsdale Rd.
Suite 400
Scottsdale, Arizona 85257
E-Mail: Legal.NA@Nuvei.com
ANBIETER:
Adresse: an die Adresse, die auf dem Formular "Go-to-Market Proposal" angegeben ist.
E-Mail: an die E-Mail-Adresse, die auf dem Go-to-Market Proposal Form angegeben ist.
7.7 Der Anbieter ist ein unabhängiger Auftragnehmer von Nuvei, und diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass sie eine Vereinigung, Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Angestelltenverhältnis oder eine Vertretungsbeziehung zwischen dem Anbieter und Nuvei begründet, egal zu welchem Zweck. Keine der Vertragsparteien ist befugt (und gibt sich auch nicht als befugt aus), die andere Vertragspartei zu binden, und wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine Vereinbarungen oder Zusicherungen im Namen der anderen Partei machen. Keine der Parteien ist im Rahmen dieser Vereinbarung berechtigt, an den Leistungsplänen teilzunehmen, die die andere Partei ihren Beschäftigten anbietet.
7.8 Keine Verzögerung oder Unterlassung seitens einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung gilt als Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht aus dieser Vereinbarung. Ein einmaliger Verzicht kann nicht als Ausschluss oder Verzicht auf ein Recht auf Abhilfe bei einer zukünftigen Gelegenheit ausgelegt werden.

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