Risikorichtlinie der UAB Nuvei
1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH
1.1. Die UABNuvei, im Folgenden als „Nuvei“ oder „das Unternehmen“ bezeichnet, ist ein zugelassenes E-Geld-Institut.
1.2. Das Unternehmen ist auf die Bereitstellung von Zahlungsdiensten, Mehrwährungskonten und Betriebskonten spezialisiert, vor allem für andere verpflichtete Unternehmen wie andere E-Geld- oder Zahlungsinstitute, Nichtbanken-Finanzinstitute („NBFIs“), Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte, Glücksspielanbieter sowie kleine, mittlere und große Unternehmen. Der Zweck dieser Richtlinie zur Risikobereitschaft im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung („AML/CTF“) (im Folgenden als „die Richtlinie“ bezeichnet) besteht darin, die Risikotoleranzparameter von Nuvei abzugrenzen und Leitlinien für die Identifizierung, Quantifizierung, Meldung, Steuerung und Überwachung von Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („ML/TF“) unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Anforderungen festzulegen.
1.3. Aufgrundseines Geschäftsmodells ist Nuvei zudem einem Reputationsrisiko ausgesetzt, das damit zusammenhängt, dass seine Kunden Gelder verarbeiten könnten, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen, Sanktionen umgehen oder andere Finanzdelikte begehen, wodurch das Unternehmen möglicherweise in solche Transaktionen verwickelt wird.
2. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
2.1. Die Produkte und Dienstleistungen von Nuveidürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und gemäß den Anweisungen des Vertriebsteams genutzt werden, zum Beispiel:
2.1.1. Verrechnungskonten zur Durchführung von Verrechnungen;
2.1.2. Betriebskonten zur Zahlung von Gehältern und Lieferantenrechnungen;
2.1.3. Konten für Endnutzer, über die sie ihre Konten auf der Infrastruktur des Kunden aktivieren und deaktivieren können;
2.1.4. Andere Anwendungsfälle.
2.2. Bei Unklarheiten und Fragen zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen wenden sich die Kunden oder Antragsteller bitte an ihren Kundenbetreuer.
3. Zugelassene Unternehmen
3.1. Nuvei nimmt keine Kunden auf, die rechtswidrige Geschäfte betreiben oder Aktivitäten ausüben, für die die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen fehlen, oder die erhebliche Reputationsrisiken mit sich bringen, einschließlich negativer Medienberichterstattung. Dieser Grundsatz gilt auch für Korrespondenzbankbeziehungen, wobei die Kunden der Nuvei-Kunden diese Standards ebenfalls einhalten müssen.
Das bedeutet unter anderem, dass:
- Wie vorgeschrieben, müssen Kunden (und im Falle von Korrespondenzbankbeziehungen die Endkunden der Nuvei-Kunden) über die entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen verfügen, um in ihren Niederlassungsländern/-gebieten sowie in den Ländern/-gebieten, in denen sie Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen, tätig zu sein und Dienstleistungen zu erbringen bzw. Waren zu verkaufen;
- Wie vorgeschrieben, müssen die von Nuvei-Kunden (und im Falle von Korrespondenzbankbeziehungen von den Endkunden der Nuvei-Kunden) verkauften oder erbrachten Produkte und Dienstleistungen den geltenden gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Standards entsprechen.
3.2. Szenarien:
Es gibt verschiedene Szenarien in Bezug auf Kunden und Zahlungsabläufe, darunter:
3.2.1. Ein direkter Kunde von Nuvei:
a. Zu den Zahlungsströmen gehören:
i. Ein Überweisender (kein Kunde von Nuvei), der Geld an einen Kunden von Nuvei überweist
ii. Ein Begünstigter (der kein Kunde von Nuvei ist), der Gelder von einem Kunden von Nuvei erhält
iii. Eine Umwandlung in/aus virtuelle Vermögenswerte (in Form von Stablecoins, die an eine einzelne Währung gekoppelt sind), sofern dies die Zahlungsinfrastrukturen erleichtert.
3.2.2. EinKunde eines PSP-Kunden von Nuvei
a. Zu den Zahlungsströmen gehören:
i. Ein Auftraggeber (kein Kunde von Nuvei PSP Client), der Geld an einen Kunden von Nuvei PSP Client überweist
ii. Ein Begünstigter (kein Kunde von Nuvei), der Gelder von einem Kunden des Nuvei-PSP-Kunden erhält
4. UNZULÄSSIGE KUNDENKATEGORIEN UND UNZULÄSSIGE ZAHLUNGSFLÜSSE
1. Nuveierlaubt keine Ein- oder Auszahlungen in bar auf oder von seinen Konten. Nuvei nimmt keine neuen Kunden auf und wickelt auch keine Zahlungsvorgänge für seine PSP-Kunden ab, wenn es um Folgendes geht:
2. Gruppen, juristische Personen oder ähnliche Einrichtungen, gegen die internationale Sanktionen oder Embargos verhängt wurden, insbesondere solche, die vom Financial Crime Investigation Service („FCIS“), der Europäischen Union („EU“), den Vereinten Nationen („UN“), dem britischen Finanzministerium (HM Treasury) oder dem US-Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte („OFAC“) verhängt wurden;
3. „Nicht standardmäßige“oder „nicht transparente“ Aktivitäten – solche, die über Zweckgesellschaften oder ähnliche juristische Personen (Zweckgesellschaften) (Strukturen) oder in Rechtsordnungen durchgeführt werden, die die Transparenz behindern oder die internationalen Bankstandards nicht entsprechen;
4. Gebührenauktionen, Penny-Auktionen oder jede Art von Auktion, bei der alle Teilnehmer eine nicht erstattungsfähige Gebühr zahlen müssen, um jedes kleine Gebotsschrittchen abzugeben;
5. Schalenbanken; (Banken mit Sitz in Ländern, in denen sie keine physische Präsenz in Bezug auf Entscheidungsfindung und Management haben und die in der Regel nicht mit größeren regulierten Finanzkonzernen verbunden sind);
6. Briefkastenfirmen(Unternehmen ohne physische Präsenz, die keine tatsächliche Entscheidungsfindung, keinen operativen Betrieb und keine Vermögenswerte außer Bargeld oder bargeldähnlichen Mitteln aufweisen);
7. Inhaberaktiengesellschaftenund Unternehmen, die mit Nominee- oder ähnlichen Konstruktionen verbunden sind, um die tatsächliche wirtschaftliche Eigentümerschaft zu verschleiern oder zu verbergen (bestimmte Treuhandstrukturen können je nach Einzelfall zulässig sein, sofern kein Hinweis auf unzulässiges Verhalten vorliegt);
8. Sexuelle Dienstleistungen vor Ort– dazu gehören unter anderem Begleitdienste, die Anwerbung dafür sowie der Verkauf und/oder die Werbung oder das Anbieten jeglicher sexueller Dienstleistungen vor Ort, die auf Prostitution hindeuten oder diese suggerieren könnten, unabhängig davon, ob dies in dem jeweiligen Land legal ist;
9. Nicht regulierte, nicht lizenzierte oder Offshore-Holding- oder Investmentgesellschaften, die sich mit der Verwaltung oder Anlage eigener oder fremder Gelder befassen (ausgenommen sind regulierte Investmentgesellschaften oder regulierte Investmentfonds in Ländern, mit denen Korrespondenzbankbeziehungen zulässig sind);
10. JeglicheBeteiligung am Verkauf oder an der Vermarktung von binären Optionen;
11. Kriegswaffen, automatische Waffen, Munition oder Verteidigungsausrüstung: Dazu gehören Händler, die am Verkauf, der Vermittlung oder dem Handel mit Kriegswaffen oder automatischen Waffen beteiligt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf chemische Waffen, Streubomben, Munition oder andere Verteidigungsausrüstung oder Ähnliches.
12. Die Cannabisindustrie und andere Drogenindustrien, einschließlich Werkzeuge und Geräte zur Herstellung und zum Konsum von Drogen;
13. Händlerfür Edelmetalle, Edelsteine und Rohdiamanten;
14. Umschuldung, Schuldenregulierung, Kreditvergabe, Inkasso;
15. Crowdfunding-Projekte, bei denen Geld für einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Projekt gesammelt wird, das von natürlichen Personen gespendet wird;
16. Chemikalien, Gefahrstoffe und verwandte Produkte;
17. Gefälschteund nachgemachte Konsumgüter, High-Fashion-Artikel;
18. Kunsthändler und Händler für Kulturgüter wie Skulpturen, Antiquitäten und Sammlerstücke;
19. Warenaus Wildtieren oder Wildtierprodukten, die unter das CITES-Übereinkommen fallen;
20. Herstellungoder Handel mit radioaktiven Stoffen;
21. Herstellung oder Handel mit Pestiziden/Herbiziden, die internationalen Auslauf- oder Verbotsregelungen unterliegen;
22. Handel mit Feuerwerkskörpern, Sprengstoffen und Atomwaffen;
23. Handel mit menschlichen Körperteilen, Körperflüssigkeiten, Paletten;
24. Heirat, Brautmode per Versand;
5. Einschränkungen für Direktkunden
1. Nuvei nimmt keine der folgenden Kundengruppen direkt als Kunden auf. Nuvei-PSP-Kunden können die folgenden Unternehmen als ihre Endkunden haben, vorbehaltlich zusätzlicher Sorgfaltsprüfungen und Genehmigungen:
2. Dienstleistungen für Erwachsene, die nicht physisch vor Ort erbracht werden; dazu gehören Dating-Seiten, Websites mit nicht jugendfreien Inhalten oder Produkten sowie Pornografieunternehmen. Wenn Zahlungen an ein Unternehmen, das diese Dienstleistungen anbietet, geleistet oder von diesem empfangen werden sollen, gelten zudem die folgenden Einschränkungen. Diese Unternehmen müssen:
3. KeineAngebote für Begleitdienste oder den Verkauf von sexuellen Dienstleistungen vor Ort (Anwerbung/Prostitution);
4. Es darf keine wesentlichen negativen Medienberichte geben, die zu einem erheblichen Reputationsschaden für Nuvei führen könnten, und’
5. In Europa, Großbritannien oder Nordamerika eingetragen sein.
6. JedesUnternehmen, das mit Cannabidiol („CBD“) zu tun hat. Diese Unternehmen müssen:
7. Nachweisen können, dass der Tetrahydrocannabinol-Gehalt („THC“) innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt, und nachweisen, dass dieser kontinuierlich überwacht und geprüft wird;
8. überdie entsprechenden Lizenzen in den Ländern verfügen, in denen sie ansässig sind oder in die sie Produkte verkaufen; und
9. Du wurdestvom PSP-Kunden unter Einhaltung geeigneter Onboarding-Verfahren und -Kontrollen aufgenommen, um den mit dieser Art von Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken Rechnung zu tragen. Diese Verfahren und Kontrollen können von Nuvei geprüft werden, bevor die Genehmigung zur Fortsetzung erteilt wird.
10. Wohltätigkeitsorganisationen, soziale Einrichtungen und andere gemeinnützige oder politische Organisationen. Diese Unternehmen müssen:
11. im Gründungsland registriert sein oder über eine gleichwertige lokale Registrierung verfügen;
12. Du darfst dich nicht in Ländern mit besonders hohem Risiko (gemäß der Definition von Nuvei) befinden und darfst Nuvei nicht nutzen, um Zahlungen in Länder zu tätigen, für die Beschränkungen gelten;
13. KeineGewalttaten oder Hassäußerungen zu fördern oder zu unterstützen
6. Eingeschränkte Kundengruppen und eingeschränkte Zahlungsabläufe
1. Nuveihat für die unten aufgeführten Kundentypen Einschränkungen festgelegt.
2. Die Client-Typen und Einschränkungen sind:
3. Affiliate-Marketing-Modelle, einschließlich Netzwerk-Marketing, Empfehlungsmarketing und Multi-Level-Marketing. Diese Unternehmen müssen:
4. nicht als mehrstufiges System eingerichtet sein, um die Regeln der Kreditkartensysteme zu umgehen;
5. Die Rechtsvorschriften zum Fernabsatz oder Online-Verkauf, einschließlich der Bestimmungen zur „Negative Option“ in den USA und des Widerrufsrechts in der EU oder gleichwertiger Regelungen, sowohl dem Wortlaut als auch in der Praxis einzuhalten;
6. Keine aggressive Steuerplanung oder Verrechnungspreisgestaltung betreiben und keine Strohmänner oder ähnliche Konstrukte nutzen, um die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer der an dem Konstrukt beteiligten Unternehmen zu verbergen oder zu verschleiern;
7. Es darf keineunlauteren Preise oder Gebühren geben, ebenso wenig wie Widerrufs- oder Stornierungsrechte, die nicht ohne unangemessene Kosten oder Strafen wirksam ausgeübt werden können.
8. Dienstleister für Unternehmen sowie sonstige Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen. Um direkter Kunde von Nuvei oder Kunde eines PSP-Kunden von Nuvei zu werden, müssen diese Unternehmen:
9. Übereine Zulassung/Registrierung in den Ländern verfügen, in denen Korrespondenzbankbeziehungen zulässig sind
HINWEIS: Wenn Zahlungen an einen Unternehmensdienstleister oder andere Rechts- und Buchhaltungsdienstleister im Auftrag eines direkten Kunden von Nuvei oder im Auftrag eines Kunden eines PSP-Kunden von Nuvei geleistet oder von diesen empfangen werden sollen, gilt die oben genannte Einschränkung nicht für diese Zahlung.
10. Unternehmen im Bereich virtuelleWährungen / Krypto-Assets (d. h. Unternehmen, die Wechselkursdienste zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Währungen anbieten). Diese Unternehmen müssen:
12.1. Bei einer zuständigen Behörde im Vereinigten Königreich/EWR oder in Ländern, die für Korrespondenzbankbeziehungen zugelassen sind, registriert bzw. zugelassen seinund unter deren Aufsicht stehensowie die für virtuelle Währungen relevanten FATF-Empfehlungen einhalten;
12.2. Die Erfahrung der Geschäftsleitung und des Führungsteams muss ein akzeptables Risikoprofil aufweisen, einschließlich der Erfahrung und Qualifikationen des MLRO, des Compliance-Teams und des Onboarding-Teams. (Der MLRO, das Compliance-Team und das Onboarding-Team dürfen keine Interessenkonflikte haben; sie sollten beispielsweise unabhängig von umsatzgenerierenden Abteilungen sein);
12.3. KeinePrivacy Coins oder verschlüsselte Transaktionen anbieten, die Anonymität gewährleisten.
12.4. Es müssen geeignete Tools zur Transaktionsüberwachung vorhanden sein, die auch die Erkennung von Anzeichen für Mixer/Tumbler umfassen. Diese Tools müssen bei einer Überprüfung als zufriedenstellend eingestuft und von der Nuvei-AML-Abteilung akzeptiert werden. Es wird erwartet, dass die Überwachung auf soliden „Know Your Transaction“-Methoden basiert.
11. Glücksspiel. Diese Unternehmen müssen:
13.1. In einer der folgenden Länder oder Gebiete eingetragen sein: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Litauen, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Ungarn, Isle of Man, Italien, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien (vorausgesetzt, das Unternehmen verfügt über eine Glücksspiellizenz der 2. Klasse), Spanien, Slowakei, Schweden und Vereinigtes Königreich. Weitere Länder können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des MLRO von Nuvei akzeptiert werden;
13.2. Führe nur die folgenden Aktivitäten durch: Online-Glücksspiel, Wetten, Poker, Sportwetten, Pferderennen, Geschicklichkeitsspiele, Casino, Lotterie, Spielhalle;
13.3. über eine entsprechende Lizenz (sofern erforderlich) an dem Ort verfügen, an dem sie niedergelassen sind oder Dienstleistungen erbringen, einschließlich über eine Website in der jeweiligen Landessprache;
13.4. Bei der Glücksspielkommission des jeweiligen Landes registriert sein;
13.5. den europäischen Geldwäschebekämpfungsrichtlinien (MLD) oder den entsprechenden britischen Vorschriften unterliegen;
13.6. Es darf keine wesentlichen negativen Medienberichte geben, die zu einem erheblichen Reputationsschaden für Nuvei führen könnten;
7. LÄNDER, IN DENEN SWIFT-ZAHLUNGEN IN KEINER DER WÄHRUNGEN ZULÄSSIG SIND
7.1. FATF-Schwarze Liste (nicht kooperative Länder), FATF-Graue Liste (genau beobachtete Länder), EU-Hochrisikoländer: Afghanistan, Barbados, Bulgarien, Burkina Faso, Kamerun, Kroatien, Demokratische Republik Kongo, Nordkorea, Gibraltar, Haiti, Iran, Jamaika, Kenia, Mali, Monaco, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nigeria, Panama, Philippinen, Senegal, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Trinidad und Tobago, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen.
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